Verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag Wohnhaus, Hafnerberg 6, 8903 Birmensdorf, Vers.-Nr. 125, Kat.-Nr. 118. (Inventar Nr. VI | 9)
Der Gemeinderat Birmensdorf hat mit Beschluss Nr. 529 vom 30. Oktober 2023 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Wohnhaus Vers.-Nr. 125, Kat.-Nr. 118, Hafnerberg 6, gestützt auf § 205 lit. d PBG unter kommunalen Denkmalschutz gestellt wird. Beim Objekt handelt es sich um ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c und f PBG.
Der Beschluss des Gemeinderats liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.