Urnenabstimmung über den Austritt aus dem Spitalverband Limmattal und Informationsveranstaltung
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, aus dem Zweckverband Spitalverband Limmattal auszutreten. Die Urnenabstimmung findet am 25. November 2018 statt. Grund für die Vorlage ist eine strategische Neubeurteilung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Pflegezentrums des Spitals Limmattal. Obwohl Birmensdorf die Plätze im Pflegezentrum seit 2012 nur noch sehr wenig nutzt und es keine Garantie für einen Pflegeplatz gibt, kämen langjährige finanzielle Verpflichtungen auf die Gemeinde zu. Am 23. Oktober 2018 findet eine Informationsveranstaltung im Alterszentrum am Bach statt.
Birmensdorf ist Mitglied des Zweckverbandes Spitalverband Limmattal, der das Spital Limmattal (Akutspital) und ein Pflegezentrum betreibt. Das Pflegezentrum ist in die Jahre gekommen und soll darum durch einen Neubau ersetzt werden. Der entsprechende Verpflichtungskredit von 65 Millionen Franken wird den Stimmberechtigten der zehn Verbandsgemeinden an der Urnenabstimmung vom 25. November 2018 zur Genehmigung vorgelegt. Der Gemeinderat Birmensdorf beantragt den Birmensdorfer Stimmberechtigten gleichzeitig den Austritt aus dem Zweckverband Spitalverband Limmattal.
Birmensdorferinnen und Birmensdorfer nutzen Pflegezentrum sehr wenig
Der Gemeinderat hat den Neubau des Pflegezentrums Spital Limmattal zum Anlass für eine strategische Neubeurteilung der Mitgliedschaft im Zweckverband Spitalverband Limmattal genommen. Da Birmensdorf seit 2012 über ein eigenes Alterszentrum mit Pflegeplätzen verfügt, sind die Plätze im Pflegezentrum Spital Limmattal von der Birmensdorfer Bevölkerung seither sehr viel weniger genutzt worden. Neben dem Alterszentrum am Bach in Birmensdorf, das bei der Bevölkerung sehr beliebt ist, können die Birmensdorferinnen und Birmensdorfer in der Region aus einer Vielzahl von Pflegeinstitutionen auswählen.
Keine zugesicherten Pflegeplätze
Die Gemeinden, die dem Spitalverband angehören, haben trotz ihres finanziellen Engagements keine fest zugesicherten Pflegeplätze für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Ob jemand einen Platz erhält, hängt davon ab, ob Betten frei sind. Es macht also keinen Unterschied, ob jemand ins Pflegezentrum Spital Limmattal eintreten will oder in eine andere Institution. Ist Platz vorhanden, steht dem Eintritt nichts entgegen, ansonsten muss andernorts ein Platz gesucht werden.
Trend zu ambulanten Lösungen
Ausserdem bleiben viele betagte Menschen heute länger zuhause und lassen sich von spitalexternen Pflegenden betreuen. Dieser Trend dürfte sich noch verstärken. Deshalb gehen Modellberechnungen davon aus, dass sich der Bedarf an stationären Pflegeplätzen bis 2035 nur moderat erhöhen wird. Der Spitex-Bereich dürfte hingegen stark wachsen.
Hohe Zinslast trotz geringer Nachfrage
Obwohl Birmensdorf die Plätze im Pflegezentrum Spital Limmattal vergleichsweise sehr wenig nutzt, müsste sich die Gemeinde als Mitglied des Zweckverbandes auf 20 Jahre hinaus verpflichten, für einen beträchtlichen Teil der Zinslast für den Neubau des Pflegezentrums gerade zu stehen. Die Kosten für die Fremdfinanzierung des Projektes werden auf rund 14 Millionen geschätzt. Diese verteilen sich auf die zehn Verbandsgemeinden. Gemäss den derzeit gültigen Statuten werden die Kosten nach Einwohnerzahl erhoben. Nach dem heute geltenden Schlüssel hätte Birmensdorf Zinskosten von bis zu CHF 875’000 zu tragen.
Es ist zwar eine Statutenänderung vorgesehen, gemäss welcher der Verteilschlüssel künftig verursachergerechter (1/3 aufgrund der Bevölkerungszahl und 2/3 aufgrund der Bettenbelegung) ausgestaltet werden soll, die entsprechende Abstimmung findet jedoch erst im kommenden Jahr statt und muss von sämtlichen Verbandsgemeinden genehmigt werden. In diesem Fall lägen die Folgekosten für Birmensdorf bei rund CHF 400’000.
Teilaustritt geplant, aber nicht machbar
Aus den oben genannten Gründen erwog der Gemeinderat im April 2018 einen Teilaustritt aus dem Zweckverband. Auf diese Weise hätte sich Birmensdorf weiterhin am Akutspital beteiligt, wäre aber beim Pflegezentrum nicht mehr Mitglied gewesen. Ob ein Teilaustritt möglich ist, wurde aus juristischer Sicht kontrovers beurteilt. Der Gemeinderat hat deshalb die Beurteilung des kantonalen Gemeindeamtes akzeptiert und in der Zwischenzeit einen Vollaustritt ins Auge gefasst.
Gesundheitswesen im Wandel
Seit der Inkraftsetzung des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes im Jahr 2012 sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, Spitaldienstleistungen anzubieten. Die Spitaldienstleistungen obliegen der Hoheit der Kantone. Dies trifft auch auf die Leistungen des Spitals Limmattal zu.
Weiter können Patientinnen und Patienten ‑ ähnlich wie bei Pflegeinstitutionen ‑ das Spital im Kanton Zürich frei wählen, wenn dieses vom Kanton anerkannt ist. Die Birmensdorferinnen und Birmensdorfer machten von der freien Spitalwahl bereits bisher regen Gebrauch. Zahlen aus dem Jahr 2015 zeigen, dass sie sich beispielsweise gleich häufig im Stadtspital Triemli behandeln liessen, wie im Spital Limmattal. Insgesamt wurden 60 % der Patientinnen und Patienten aus Birmensdorf 2015 in einem anderen Spital als dem Spital Limmattal behandelt.
Austritt, um finanzielle Mittel flexibler und zielgerichteter einzusetzen
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren hat der Gemeinderat beschlossen, den Stimmberechtigten den vollständigen Austritt aus dem Zweckverband Spitalverband Limmattal zu beantragen. Aufgrund der freien Wahl des Spitals und der Pflegeinstitution bleibt die medizinische und pflegerische Versorgung der Birmensdorferinnen und Birmensdorfer auch nach einem Austritt aus dem Zweckverband sichergestellt. Für Einwohnerinnen und Einwohner aus Birmensdorf ergeben sich keine Änderungen und sie können sich auch weiterhin im Spital Limmattal behandeln lassen oder ins Pflegezentrum Spital Limmattal eintreten, falls Platz vorhanden ist. Die finanziellen Mittel hingegen, die bei einem Verbleib im Zweckverband auf Jahre hinaus für Zinsverpflichtungen für ein einziges Pflegezentrum benötigt würden, könnten so flexibler und zielgerichteter für ein umfassenderes Pflegeangebot eingesetzt werden.
Kündigungsfrist und Austrittskonditionen
Die Statuten des Zweckverbands sehen eine dreijährige Kündigungsfrist für den Austritt einer Verbandsgemeinde vor. Bei einer Annahme des Austritts aus dem Zweckverband durch die Stimmberechtigten wird der Gemeinderat mit dem Zweckverband in Verhandlungen treten, um die Austrittsmodalitäten und -kosten zu verhandeln.
Informationsveranstaltung am Dienstag, 23. Oktober 2018
Der Gemeinderat möchte den Stimmberechtigten im Vorfeld der Abstimmung die Möglichkeit geben, Fragen zum Austritt aus dem Zweckverband zu stellen. Am Dienstag, 23. Oktober 2018, beginnt um 19:30 Uhr im Alterszentrum am Bach eine Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion. Die Einladung wird im „Birmensdorfer“ publiziert.