Mit Entscheid vom 2. November 2021 revidierte die Sozialbehörde im Auftrag der Steuergruppe Alter die bisherigen Rahmenbedingungen vom 13. Februar 1995 zur Gratulation von Jubilaren der Gemeinde Birmensdorf. Im Vorfeld wurde der Antrag zudem auch mit dem Rundtisch Alter und im Rahmen des Partizipationsanlasses vom 6. Oktober 2021 besprochen.
Ab 2022 kommt es zu folgenden Verdankungen bei den Jubilaren:
- 80/85 Jahre Einladung an ein Jubilaren-Essen
- 90/95 Jahre Einladung an ein Jubilaren-Essen oder Gutschein
- 100+ Jahre Einladung an ein Jubilaren-Essen oder Gutschein, zusätzlich Überreichung Blumenstrauss durch das Gemeindepräsidium
Auf die Berücksichtigung der bisherigen Hochzeitsjubilaren (Goldene Hochzeit: 50 Jahre; Diamantene Hochzeit: 60 Jahre) wird verzichtet, da diese Personen schon jeweils bei Alters-Jubiläen gebührend verdankt werden und zur heutigen Zeit auch andere Partnerschaften zur Regel gehören und keine Diskriminierung erfolgen soll.
Gemeindeverwaltung / Soziales und Gesellschaft