Skip to main content

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden ab 1. April 2022 folgende Grabreihen aufgehoben:

Erdgräber                                         Nr.            72 – 75

Gemeinschaftsgrab                         Nr.               5 + 6

Reihenurnengräber                          Nr.        416 – 426

Urnennische II und III                      Nr.   1001 – 1014

Kindergrab                                       Nr.                 110

Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Umbettung in ein neues Grab ist nicht möglich.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 31. März 2022 abzuräumen. Nach dieser Frist werden Grabsteine und Bepflanzungen ohne Entschädigungsanspruch oder Kostenfolge von der Gemeinde geräumt. Nicht abgeholte Urnen aus Urnennischen werden im anonymen Aschengrab der allerletzten Ruhe im Friedhof Birmensdorf entleert.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.