Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden ab 1. April 2022 folgende Grabreihen aufgehoben:
Erdgräber Nr. 72 – 75
Gemeinschaftsgrab Nr. 5 + 6
Reihenurnengräber Nr. 416 – 426
Urnennische II und III Nr. 1001 – 1014
Kindergrab Nr. 110
Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Umbettung in ein neues Grab ist nicht möglich.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 31. März 2022 abzuräumen. Nach dieser Frist werden Grabsteine und Bepflanzungen ohne Entschädigungsanspruch oder Kostenfolge von der Gemeinde geräumt. Nicht abgeholte Urnen aus Urnennischen werden im anonymen Aschengrab der allerletzten Ruhe im Friedhof Birmensdorf entleert.
Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.