Summarische amtliche Publikation
Der Gemeinderat hat mit Beschluss 504 vom 4. Oktober 2021 die Revision der Baulinien im Bereich des rechtskräftig aufgehobenen Strassenstück der Lettenmattstrasse festgesetzt. Mit Verfügung 8523 vom 30. November 2021 wurde die Festsetzung durch die kantonale Behörde genehmigt.
Auflage
Die genehmigten Dokumente liegen vom 28. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, zur Einsichtnahme auf. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist vorgängig ein Termin (Tel. 044 739 12 19 / E-Mail Tiefbau@birmensdorf.ch) zu vereinbaren.