Verkehrsanordnung; Brücke Landikon
Summarische amtliche Publikation
Auf Antrag der Gemeinde Birmensdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Landikon, Birmensdorf, Flurstrassenbrücke zwischen Reppischtalweg und den Liegenschaften Stallikonerstrasse 106a/b und 108.
Das Befahren der Brücke ist für Fahrzeuge mit einem Betriebsgewicht von mehr als 10 Tonnen verboten.
Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.
Gemeindeverwaltung / Tiefbau