Zirkularbeschluss vom 16. Mai 2024, Asylunterkünfte, provisorische Containeranlage Kat.-Nr. 2529, Breitestrasse 15, Projekt- und Kreditbewilligung
Angesichts der globalen Krisenherde ist nicht mit einer Entspannung der Situation im Asylwesen zu rechnen. Im Gegenteil, es wird erwartet, dass eher noch mehr Asylsuchende untergebracht werden müssen. Daher war es notwendig, strategische Überlegungen darüber anzustellen, wie die Gemeinde Birmensdorf diese Herausforderung bewältigen soll. Die knappen Zeitvorgaben erschweren die Situation erheblich, weshalb Neubauten in Massivbauweise von vornherein kurzfristig ausgeschlossen sind. Um schnell Lösungen präsentieren zu können, ist die Nutzung von Wohncontainern unvermeidlich. Der Gemeinderat hat die Herausforderungen im Asylwesen in seiner Sitzung vom 22. April 2024 ausführlich analysiert, ein Positionspapier zum Thema Asylunterkünfte erarbeitet und die strategischen Grundausrichtungen festgelegt. Der Gemeinderat hat verschiedene Standorte geprüft und sich für den Standort an der Breitestrasse neben dem Familienzentrum, auf der freien Fläche, entschieden. Am 16. Mai 2024 hat er für die Anschaffung von Wohncontainern für 32 Personen gemäss § 103 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG) gestützt auf Art. 22 Ziff. 2 der Gemeindeordnung (GO) der Politischen Gemeinde Birmensdorf einen Kredit von CHF 2.078 Mio. als gebundene Ausgabe bewilligt. Aus dem Bruttokredit von CHF 2.078 Mio. resultieren einerseits Aufwendungen für die Container inkl. Nebenarbeiten und Möblierung von CHF 1.150 Mio. (Rundung) und andererseits CHF 928’000.00 für die Übertragung der Landfläche des Standorts an der Breitestrasse ins Verwaltungsvermögen. Das Grundstück Kat. Nr. 2529 befindet sich heute im Finanzvermögen. Die Fläche, welche für die Containerbauten vorgesehen ist, muss aufgrund der neuen Nutzung ins Verwaltungsvermögen übertragen werden.
Gemeindeverwaltung, Stellenplan Anpassungen ab 1. Juli 2024 inkl. Anpassungen ab 1. Januar 2025, Festsetzung
Der Stellenplan der gesamten Gemeindeverwaltung beläuft sich per 1. Juli 2024 auf insgesamt 5’535 % und wurde vom Gemeinderat genehmigt.
Politische Gemeinde Birmensdorf, Gemeindeversammlung vom 10. September 2024, Verzicht auf Durchführung
Mangels beschlussreifer Geschäfte hat der Gemeinderat auf die Durchführung der auf den 10. September 2024 angesetzten Gemeindeversammlung verzichtet.