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Ausführungsbestimmungen und Gebührentarif für Aufgrabungen in öffentlichen Strassen und Trottoirs

Ausführungsbestimmungen und Gebührentarif für Aufgrabungen in öffentlichen Strassen und Trottoirs; Behördenerlass
Summarische amtliche Publikation

Gestützt auf Art. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Birmensdorf vom 1. Januar 2022 hat der Gemeinderat die Ausführungsbestimmungen und den Gebührentarif für Aufgrabungen in öffentlichen Strassen und Trottoirs (Behördenerlass) genehmigt und per 1. August 2024 in Kraft gesetzt.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

Gemeindeverwaltung / Tiefbau