Gestützt auf die Weisung „Blitzschutzsysteme“ der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Birmensdorf unangemeldet kontrolliert.
Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Reinhard Kaufmann Pfyffehauweg 1, 5626 Hermetschwil, die periodischen Kontrollen durch.
Die periodischen Kontrollen werden, wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.
Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse „Blitzschutzsysteme SNR 464022“ mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link
https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/blitzschutzwesen
Wir nutzen die Gelegenheit, Sie auf die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden
und dem Blitzschutzaufseher hinzuweisen, wonach;
– im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens der Blitzschutzaufseher zu orientieren
ist, falls im baurechtlichen Entscheid Auflagen bezüglich Blitzschutz enthalten sind;
– der Blitzschutzaufseher ebenfalls bei Festbauten mit mehr als 300 Personen zu
orientieren ist;
– bei Gebäuden mit verfügtem Blitzschutzsystem anlässlich der Bauabnahme der
Blitzschutz zu thematisieren ist, und die Bezugsbewilligung erst erteilt werden
sollte, wenn vorher eine Rückmeldung des Blitzschutzaufsehers über die erfolgte Abnahme des Blitzschutzsystems vorliegt.