Der Gemeinderat Birmensdorf hat an der Sitzung vom 3. März 2025 die Vernehmlassung der Teilrevision des kantonalen Richtplans 2024 erarbeitet. Folgende Anträge an den Regierungsrat des Kantons Zürich wurden verabschiedet:
– Bei der Bemessung der „lichtempfindlichen Gebiete“ ist mit grossem Augenmass vorzugehen. Insbesondere bei der Definition von „unnötigen Lichtquellen“ ist gebührend auf die Sicherheitsbedürfnisse im öffentlichen Raum zu achten. Der Kanton soll mit Förderprogrammen aktiv den Einsatz von intelligenten Beleuchtungssystemen (z.B. Bewegungsmelder) unterstützen.
– Der Richtplaneintrag für die Deponie Schauber ist dahingehend anzupassen, dass in der Deponie Schauber nur Material des Typs „B“ deponiert werden darf.
– Der Verweis im Erläuterungsbericht auf die Detailblätter der „Gesamtschau Deponien“ ist dahingehend zu entschärfen, dass die Detailblätter keinen verbindlichen Charakter haben. Die Zufahrt zur Deponie Schauber muss ausserhalb der Hochforstrasse und ausserhalb der bewohnten Gebiete gelöst werden.