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Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Gemeinde Birmensdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Lettenmattstrasse Höhe Hausnummer 23
Das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Wendeplatz ist verboten.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann, während der Rekursfrist, bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Massgebende amtliche Publikationen auf www.amtsblatt.zh.ch und www.birmensdorf.ch. Publikationsdauer vom 11. April 2025 bis 12. Mai 2025.

Gemeindeverwaltung / Werterhalt Tiefbau