Der Gemeinderat hat mit Beschluss 168 vom 14. April 2025 festgesetzt:
Benutzungsgebühren Siedlungsentwässerungsanlagen exkl. 8.1 % MwSt.
Grundgebühr
| Ansatz pro m2 (ungewichtet) | unverändert | CHF 0.17 |
| Gewichtung der Grundstücksflächen | unverändert |
Mengenpreis
| Aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in m3) | unverändert | CHF 1.90 |
Benutzungsgebühren Wasserversorgung exkl. 2.6 % MwSt.
Grundgebühr
| Je Gebäude mit Wasserbezug | neu | CHF 175.00 |
| Jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude | neu | CHF 115.00 |
Mengenpreis
| Aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in m3) | neu | CHF 2.60 |
Auflage
Die Unterlagen liegen während der Rechtsmittelfrist von 30 Tagen ab der massgebenden amtlichen Publikation im Gemeindehaus Birmensdorf (Werterhalt Tiefbau) zur Einsicht auf. Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.
Gemeinderat

