Interner Zinssatz und Zinssatz zwischen den Gemeinden, Festlegung für das Budget 2026 und die Jahresrechnung 2026
Gemäss der Gemeindeverordnung muss der Zinssatz für die interne Verzinsung von Sonderrechnungen, Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Spezial- und Vorfinanzierungen der Eigenwirtschaftsbetriebe, Liegenschaften im Finanzvermögen und Verwaltungsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe vom Gemeindevorstand festgelegt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Zinssatz für das Budget 2026 und die Jahresrechnung 2026 bei 1.00 % festzulegen.
Céline Haller, Gemeindeschreiberin
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