Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Birmensdorf (ZH) im Mst. 1:5000 wurde von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 0344 / 25 vom 28. August 2025 festgesetzt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 13. Januar 2026 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der Plan tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen, Bekanntmachung des Inkrafttretens, Birmensdorf (ZH)
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