Der Gemeinderat hat mit Beschluss 197 vom 22. Oktober 2018 festgesetzt:
Siedlungsentwässerungs- und Wasserverbrauchsgebühren 2019
Benutzungsgebühren Siedlungsentwässerungsanlagen
Grundgebühr |
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Pro Grundstück aufgrund der gemäss Artikel 3.4.3 Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) festzulegenden, gewichteter Fläche | ||
Ansatz pro m2 (ungewichtet) | unverändert | CHF 0.17 |
Gewichtung der Grundstücksflächen (Art. 3.4.3 SEVO) |
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In Abhängigkeit der möglichen Nutzung des Grundstückes nach der jeweils geltenden Zonenzugehörigkeit sind folgende Gewichte (Multiplikatoren) festgelegt: |
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W1 / 20 %, W2 / 30 % | Gewicht 1 | |
W2 / 45 %, WG2 / 45 % | Gewicht 2 | |
W3 / 60 %, WG3 / 60 %, K2, Oe | Gewicht 3 | |
Z3 / 70 %, I5 / 7, G3 / 6 | Gewicht 4 | |
Mengenpreis |
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Aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in m3)
unabhängig der Bezugsquelle pro 1’000 lt. |
unverändert | CHF 1.90 |
Zusätzlich zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 7.7 % fakturiert.
Benutzungsgebühren Wasserversorgung
Grundgebühr |
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Je Gebäude mit Wasserbezug | unverändert | CHF 135.00 |
Jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude | unverändert | CHF 90.00 |
Mengenpreis |
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Aufgrund der über den Wasserzähler bezogenen Wassermenge pro 1’000 lt. | unverändert | CHF 2.00 |
Zusätzlich zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 2.5 % fakturiert.
Die Unterlagen liegen während der Rechtsmittelfrist im Gemeindehaus Birmensdorf (Bau und Infrastruktur) zur Einsicht auf. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Dietikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Birmensdorf