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Werkgebühren 2019

Der Gemeinderat hat mit Beschluss 197 vom 22. Oktober 2018 festgesetzt:

Siedlungsentwässerungs- und Wasserverbrauchsgebühren 2019

Benutzungsgebühren Siedlungsentwässerungsanlagen
Grundgebühr
 
Pro Grundstück aufgrund der gemäss Artikel 3.4.3 Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) festzulegenden, gewichteter Fläche
Ansatz pro m2 (ungewichtet) unverändert CHF     0.17
Gewichtung der Grundstücksflächen (Art. 3.4.3 SEVO)
In Abhängigkeit der möglichen Nutzung des Grundstückes nach der jeweils geltenden Zonenzugehörigkeit sind folgende Gewichte (Multiplikatoren)
festgelegt:
W1 / 20 %, W2 / 30 % Gewicht 1
W2 / 45 %, WG2 / 45 % Gewicht 2
W3 / 60 %, WG3 / 60 %, K2,   Oe Gewicht 3
Z3 / 70 %, I5 / 7, G3 / 6 Gewicht 4
Mengenpreis
Aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in m3)

unabhängig der Bezugsquelle pro 1’000 lt.

unverändert CHF      1.90

Zusätzlich zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 7.7 % fakturiert.

 

Benutzungsgebühren Wasserversorgung
Grundgebühr
Je Gebäude mit Wasserbezug unverändert CHF     135.00
Jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude unverändert CHF       90.00
Mengenpreis
Aufgrund der über den Wasserzähler bezogenen Wassermenge pro 1’000 lt. unverändert CHF         2.00

Zusätzlich zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 2.5 % fakturiert.

Die Unterlagen liegen während der Rechtsmittelfrist im Gemeindehaus Birmensdorf (Bau und Infrastruktur) zur Einsicht auf. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Dietikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Birmensdorf