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Kurzmitteilungen des Gemeinderates; Sitzung vom 22. Oktober 2018

Christbaum im Dorfzentrum
Der Christbaum im Dorfzentrum wird auch in diesem Jahr die Adventszeit erhellen. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) haben während rund 10 Jahren kostenlos den Christbaum geschmückt. Aus Gründen der Gleichbehandlung haben die EKZ diese Praxis beendet. Der verantwortliche Christbaum-Verein Birmensdorf hat deshalb den Gemeinderat um Unterstützung ersucht. Künftig wird der Werkdienst den markanten und beliebten Christbaum schmücken. Der dafür benötigte Skyworker wird gleichzeitig für die Montage der Weihnachtssterne verwendet, womit keine neuen externen Kosten entstehen.

Werkgebühren für 2019
Die Gebühren für Wasser, Siedlungsentwässerung und Abfall bleiben im 2019 gleich. Die Gebührenfestsetzung erfolgt mit separater Publikation auf der Website der Gemeinde und im „Birmensdorfer“.

Abrechnung Sanierung Flurstrassen
Der Gemeinderat hat in den vergangenen zwei Jahren verschiedene Projekte für die Sanierung von Flurstrassen genehmigt und die entsprechenden Kredite als gebundene Ausgaben bewilligt. Die Instandstellungsarbeiten waren eine Folge der Unwetter im Sommer 2015. Gesamthaft beliefen sich die Kostenvoranschläge auf CHF 916’300; die Bauabrechnungen schlossen insgesamt mit CHF 746’224.55 ab. Von Bund und Kanton werden Beiträge von knapp CHF 200’000 erwartet.

Neue Anhänger für die Markstände
Die beiden Infanterieanhänger für den Transport der Festbankgarnituren stehen seit 67 Jahren im Einsatz und sind am Ende der Lebensdauer angelangt. Und auch der Anhänger für die Marktstände muss nach einem Vierteljahrhundert ersetzt werden. Der Gemeinderat hat für die Ersatzbeschaffungen CHF 36’352.50 bewilligt.

Unterhaltsvertrag mit den SBB
Die SBB AG hat den Winterdienst an sämtlichen Bahnhöfen und P+R-Anlagen nach den Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens an verschiedene Drittleistungserbringer vergeben. Weil die Aufgaben der Gemeinde rund um den Bahnhof nicht überall klar abgrenzt waren, wurden diese Punkte in einem Nachtrag zum Unterhaltsvertrag geklärt.

Wasserlieferungsverträge
Die bestehenden Wasserlieferungsverträge zwischen der Gruppenwasserversorgung Amt Limmat Mutschellen (GALM) und der Wasserversorgung der Stadt Zürich (WVZ) werden nach 50 Jahren ab 1. Oktober 2020 durch eine neue Vereinbarung abgelöst. Zusammen mit der Genehmigung des Vertrags hat der Gemeinderat den neuen GALM-Vertrag gutgeheissen sowie eine Bezugsoption im Umfang von 2’400 m3 pro Tag angemeldet. Auf diese Weise kann die Wasserversorgung auch in Ausnahmesituationen sichergestellt werden.

Gemeindeverwaltung / Zentrale Dienste