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Aufhebung öffentlicher Strassenabschnitt

Summarische amtliche Publikation

Die Gemeinde Birmensdorf führt im Sinne von § 38 des Strassengesetzes (StrG) ein Aufhebungsverfahren eines öffentlichen Strassenabschnittes durch:

Ein Teil der Lettenmattstrasse (Kat.-Nr. 1559) wird im Abschnitt ab der Gartenstrasse auf einer Länge von ca. 50.00 m und einer Breite von 9.00 m gestützt auf § 38 des Strassengesetzes (StrG) als öffentliche Strasse aufgehoben; massgebend sind der Situationsplan Mst. 1:1000 vom 11. November 2019 der Ramser Schmid Architekten GmbH und das verkehrsplanerische Gutachten für die Unterbrechung der Lettenmattstrasse unter Berücksichtigung der künftigen Quartierentwicklungen vom 1. Februar 2018 der Enz und Partner GmbH.

Auflage
Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rechtsmittelfrist von 30 Tagen ab der massgebenden amtlichen Publikation im Gemeindehaus Birmensdorf (Tiefbau und Infrastruktur) zur Einsicht auf. Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

Gemeindeverwaltung / Tiefbau und Infrastruktur