Summarische amtliche Publikation
Die Gemeinde Birmensdorf führt im Sinne von § 38 des Strassengesetzes (StrG) ein Aufhebungsverfahren eines öffentlichen Strassenabschnittes durch:
Ein Teil des Trottoirs entlang der Stallikonerstrasse (Kat.-Nr. 2773) wird im Bereich der Liegenschaft Stallikonerstrasse 21 auf einer Fläche von ca. 80.00 m2 gestützt auf § 38 des Strassengesetzes (StrG) als öffentliche Strasse aufgehoben. Anstelle der bestehenden Parkplätze auf öffentlichem Grund wird ein durchgehendes abgesenktes Trottoir erstellt. Massgebend ist der Plan Landabtausch vom 6. August 2020.
Auflage
Die massgebenden Unterlagen liegen vom 5. Februar 2021 bis 8. März 2021 im Gemeindehaus Birmensdorf (Stallikonerstrasse 9) auf. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist vorgängig ein Termin mit der Abteilung Tiefbau und Infrastruktur (Tel. 044 739 12 19 oder Mail tiefbau@birmensdorf.ch) zu vereinbaren.