AHV-Rente
Im Jahr 2021 erreichen alle Frauen mit Jahrgang 1957 und alle Männer mit Jahrgang 1956 das ordentliche Rentenalter. Wer seinen Anspruch auf eine Altersrente der AHV geltend machen möchte, muss sich selber anmelden. Das Anmeldeformular erhalten Sie bei jeder Ausgleichskasse, bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes oder über www.svazurich.ch/altersrente.
Ihre Anmeldung reichen Sie frühzeitig, ca. 5 bis 6 Monate vor Rentenbeginn (= Folgemonat nach Erreichen des AHV-Alters), bei jener Ausgleichskasse ein, bei welcher Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Sind Sie nicht sicher welche dies ist, können Sie die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts einreichen. Ihre Anmeldung wird an die zuständige Ausgleichskasse weitergeleitet. Bei Fragen steht Ihnen die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Birmensdorf unter Telefonnummer 044 739 12 08 zur Verfügung.
Magazin „Zeitlupe“
Mit Erreichen des AHV-Alters haben Sie die Möglichkeit, das Magazin „ZEITLUPE für Menschen mit Lebenserfahrung“ gratis zu abonnieren (offeriert von der Gemeinde Birmensdorf). Diese Zeitschrift wird von der Stiftung Pro Senectute Schweiz herausgegeben. Darin werden vor allem Themen behandelt und zur Diskussion gestellt, welche Menschen in der zweiten Lebenshälfte interessieren. Falls Sie Interesse haben, schreiben Sie uns eine E-Mail sozialamt@birmensdorf.ch oder rufen Sie uns an unter 044 739 12 32.
Gemeindeverwaltung / Soziales und Gesellschaft