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Bäume, Hecken und Pflanzen: Rückschnitt

Bäume, Hecken und Pflanzen erfüllen wichtige Funktionen innerhalb des Siedlungsgebiets. Sie dienen als Lebensraum für viele Tiere.

Ein unsachgemässer Rückschnitt im Siedlungsgebiet beeinträchtigt jedoch die Verkehrssicherheit sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsanlagen. Die Vorgaben für einen fachgerechten Unterhalt von Grünanlagen sind gesetzlich definiert. Grundsätzlich dürfen Grünanlagen die öffentlichen Verkehrsanlagen nicht beeinträchtigen, das heisst die Sichtweiten in Kurven und Kreuzungen müssen jederzeit gewährleisten sein, die Beleuchtung ist funktionstüchtig, die Strassen- und Wegränder sind klar ersichtlich. Ebenso sind allfällige Äste, Früchte, Nadeln oder Blätter unaufgefordert zu entfernen. Der Unterhalt ist je nach Bepflanzung auf besondere Situationen wie Starkregen, Sturm oder Schneefall abzustimmen. Ein grosszügiger Rückschnitt verlängert den Unterhaltsrhythmus. Neophyten sind speziell zu entsorgen.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Minderung von allfälligen Gefahrensituationen (Hochwasser, Sturmschäden, Verunreinigungen) werden sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen angeschrieben, den ordentlichen Rückschnitt als Daueraufgabe einzuplanen. Säumige werden gemäss Polizeiverordnung avisiert.

Weitere Informationen sind unter www.birmensdorf.ch erhältlich.

Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit.

Gemeinde Birmensdorf / Werterhalt Tiefbau