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Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022; Wahlanordnung

Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022; Wahlanordnung

Mit Beschluss vom 13. Juli 2020 hat der Gemeinderat als wahlleitende Behörde die Ersatzwahl für ein Mitglied der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 angeordnet. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 26. August 2020 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, einzureichen.

Die massgebende amtliche Publikation sowie die Unterlagen werden auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

Gemeindeverwaltung / Präsidiales und Kultur