Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Reppisch im Siedlungsgebiet der Gemeinde Birmensdorf.
Summarische amtliche Publikation
Gestützt auf § 15 i HWSchV wird die Festlegung des Gewässerraums öffentlich bekannt gemacht. Die Verfügung vom 26. März 2024 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen vom 4. März 2024 und dem Dossier im Zeitraum vom 12. April 2024 bis zum 13. Mai 2024 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Birmensdorf (Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf) während den ordentlichen Schalterstunden öffentlich aufgelegt.
Die massgebende amtliche Publikation ist auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.
Gemeindeverwaltung / Tiefbau