Mit Entscheid vom 9. März 2021 (siehe amtliche Publikation) hat die Sozialbehörde das bestehende Reglement zur ergänzenden Kinderbetreuung revidiert. Um die Frühförderung zu unterstützen, wurde das bestehende System der Unterstützungsleistungen, bisher bei Kinderkrippen und Tagesfamilien (Subventionen der Elternbeiträge), auf den Spielgruppen-Besuch erweitert. Damit soll ermöglicht werden, dass auch Familien mit tieferem Einkommen einen Spielgruppen-Besuch des Kindes finanzieren können.
Spielgruppen sind für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund ein wichtiger Schritt zur Integration, ebenso für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Die Spielgruppen erleichtern den Start in den zukünftigen Schulalltag für alle Kinder – dies ist auch ein Beitrag zur Chancengleichheit.
Damit Eltern einen Antrag um Unterstützungsleistungen einreichen können, muss die betreffende Spielgruppe eine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Birmensdorf besitzen. Hier besteht die Vorgabe, dass die Spielgruppe die Rahmenbedingungen des Schweizerischen Spielgruppen-LeiterInnen Verband (SSLV) erfüllt. Dies kann mit dem Erwerb eines Qualitätslabels erreicht werden, welches von der Gemeinde Birmensdorf mitgetragen wird.
Interessierte Spielgruppen können sich bei der Abteilung Soziales und Gesellschaft bezüglich einer zukünftigen Zusammenarbeit melden:
Abteilung Soziales und Gesellschaft
Tel. 044 739 12 04
E-Mail: soziales@birmensdorf.ch
Gemeindeverwaltung / Soziales und Gesellschaft