Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden ab 1. April 2025 folgende Grabreihen, die im Jahr 2024 abgelaufen sind, aufgehoben:
Erdgräber Nr. 80 – 81
Gemeinschaftsgräber Nr. 4 + 9 – 10
Reihenurnengräber Nr. 433 – 438 + 452
Urnennische Jahren 2001 – 2014 Nr. 1021 – 1027 + 1029 – 1030
Familiengrab Nr. 424
Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Umbettung in ein neues Grab ist nicht möglich.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 31. März 2025 abzuräumen. Nach dieser Frist werden Grabsteine und Bepflanzungen ohne Entschädigungsanspruch oder Kostenfolge von der Gemeinde geräumt. Nicht abgeholte Urnen aus Urnennischen werden im anonymen Aschengrab der allerletzten Ruhe im Friedhof Birmensdorf entleert.
Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.