Es ist mir heute ein grosses Anliegen, zu einer Thematik Stellung zu nehmen, welche in der letzten Ausgabe des „Birmensdorfers“ erschienen ist. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, Zuschriften und Leserbriefe sollten nicht kommentiert werden. Die vom „Komitee für ein konstruktives(!) Birmensdorf“ gemachten Aussagen kann und will ich in dieser Form jedoch nicht unwidersprochen lassen.
Persönlicher, offener Brief des Gemeindepräsidenten an das KKB (Komitee für ein konstruktives Birmensdorf)
An alle Mitglieder des Komitees
Der von Ihnen in der letzten Ausgabe des „Birmensdorfers“ abgedruckte, öffentliche Aufruf zur Diffamierung einer Abteilung der Gemeindeverwaltung und die namentliche Erwähnung eines einzelnen Mitarbeiters sind für mich inakzeptabel. Dem Bauamt Willkür und fehlenden, ehrlichen Dialog zu unterstellen, entbehrt jeglicher Grundlage. Den in alle Haushaltungen verteilten „Birmensdorfer“gratis für Mobbing und systematische Diskreditierung zu missbrauchen, kann ich zudem in dieser Form nicht unbeantwortet lassen.
Unser Bauamt arbeitet nach gesetzlichen Vorgaben. Diese basieren auf dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) sowie der Bau- und Zonenordnung Birmensdorf (BZO). Beide Regelwerke sind öffentlich verfügbar. Werden diese Vorgaben nicht schon beim Entwurf eines Projektes konsequent angewendet, kann eine fehlerhafte Planung entstehen. Daraus folgt eine Nachlieferungspflicht für fehlende Unterlagen, oder aber eine Nachbesserung des betreffenden Projektes. Dies wiederum führt unweigerlich zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Wie in der Regel bei allen Bauämtern Usanz, erfolgt die Baufreigabe auch in Birmensdorf jeweils erst, wenn sämtliche Pläne und Nachweise lückenlos vorhanden sind. Es ist zudem Aufgabe des Bauamtes und auch des Gemeinderates, für alle Bauherren und deren Architekten, genau diese Vorgaben anzuwenden. Dass sich die Kreativität der Architekten und die vorgegebenen Baugesetze gelegentlich diametral gegenüber stehen, ist verständlich und nachvollziehbar. Schlussendlich gilt es jedoch, wie in allen Bereichen unseres Zusammenlebens, diese Vorschriften einzuhalten. Dass dies durchaus auch möglich ist, zeigen die vielen, auch in ihrem Erscheinungsbild, erfolgreich abgeschlossenen Um- und Neubauten in unserem Dorf.
Leider ist es mir aus Platzgründen nicht möglich, zu den von Ihnen als KKB-Mitglieder einzeln aufgeführten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie (und alle übrigen interessierten Leserinnen und Leser), dürfen sich jedoch jederzeit bei uns im Bauamt informieren. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden, baurechtlich und gesetzlich vorgegebenen Informationen, welche Ihre Vorwürfe vollständig widerlegen.
Für die korrekte Arbeitsweise des Bauamtes spricht zudem auch die Rekurs Bilanz (Stand Ende September 2018). Von den letzten 20 Rekursen wurden 19 entweder eingestellt oder für die Gemeinde entschieden, einer dagegen. Leider sind weitere 20 Rekurse ausstehend. Dass die daraus entstandenen, internen und externen Aufwendungen und Beratungshonorare den Steuerzahler im laufenden Jahr bereits über Fr. 80.000 gekostet haben, sei nur am Rande erwähnt.
Im Übrigen wurden erst kürzlich Gemeinden im Kanton Zürich von der übergeordneten Kontrollstelle wegen ihrer „grosszügigen“ Entscheide im Baubereich massiv gerügt. Sie mussten Jahre zurück, sämtliche Baurechtsentscheide noch einmal überarbeiten, korrigieren und erneut vorlegen. In einem Fall für die betroffene Gemeinde mit Kostenfolgen von Fr. 750.000!
Gemeinderat und Bauamt stehen Ihnen auch weiterhin für sachliche und konstruktive Sitzungen zur Verfügung. Dass dies aufgrund der bestehenden, knappen Ressourcen im Bauamt nicht immer umfassend möglich ist, bedaure ich. Persönlich bin ich jedoch überzeugt, dass wir mit gemeinsamer Anstrengung, die allerdings auch von Ihrer Seite Akzeptanz für geltende Rechtsgrundlagen und Respekt für unser Team des Bauamtes verlangt, wieder auf den konstruktiven, fachbezogenen Weg zurück finden. Unabhängig davon werde ich mich jedoch auch weiterhin mit allen verfügbaren Mitteln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Gemeindeverwaltung, sowie eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben einsetzen.
Bruno Knecht, Gemeindepräsident
Zum Schluss noch etwas Erfreuliches. Gerne möchte ich Sie, geschätzte Birmensdorferinnen und Birmensdorfer, einladen, heute Freitagabend beim traditionellen Anzünden von Weihnachtsbaum und Weihnachtsbeleuchtung um 18h auf dem Wüeriplatz dabei zu sein. Gewerbeverein und Weihnachtsbaum-Verein laden dazu ein; auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Und für morgen Samstagabend empfehle ich Ihnen das Jahreskonzert der Harmonie im GZB Brüelmatt. Wie jedes Jahr dürfen wir uns auf ein vielseitiges, mit grossem Engagement vorgetragenes Konzert freuen. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem feinen Znacht im Brüelmatt auf die Darbietungen einzustimmen.
Für die kommende Woche wünsche ich Ihnen eine friedvolle Herbstzeit.
Ihr Gemeindepräsident, Bruno Knecht