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Kurzmitteilungen des Gemeinderates; Sitzung vom 25. Januar 2021

Festlegung Gewässerraum

Das Gewässerschutzgesetz und die dazugehörige Verordnung verpflichtet die Kantone, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen so genannten Gewässerraum festzulegen und vor Überbauung zu schützen. Einerseits soll damit der nötige Spielraum erhalten bleiben für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen, für die Erholung der Bevölkerung sowie für die Nutzung des Gewässers, etwa für die Stromproduktion aus Wasserkraft. Andererseits bildet der Gewässerraum auch eine Pufferzone zum Schutz der angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser und den Schutz des Wassers vor Verunreinigungen. Bestehende Bauten im Gewässerraum dürfen stehen bleiben und auch leichte bauliche Anpassungen bleiben möglich. Während die eigentlichen Bemessungsregeln weitgehend der Bund festlegt, obliegt es den Kantonen, das Vorgehen bei der Gewässerraumfestlegung zu regeln.

Der Gemeinderat hat den Gewässerraum für den Lunnerenbach, den Aescherbach, den Schwandenbach und das Vogelsangbächli ausgeschieden. Die kantonale Baudirektion hat für die Bearbeitung der Dossiers der Gemeinden Verzögerungen angezeigt und darüber hinaus gewisse methodische Präzisierungen in Aussicht gestellt. Wann die Gewässerräume in der Gemeinde definitv festgelegt werden, ist deshalb zurzeit offen.

Genehmigung Kauf- und Tauschgeschäft

Im Zusammenhang mit dem Bau des Mehrfamilienhauses an der Stallikonerstrasse 21 wird anstelle der Parkplätze auf öffentlichem Grund (die als Kundenparkplätze der ehemaligen Metzgerei dienten) ein durchgehendes, abgesenktes Trottoir erstellt. Die Gemeinde verkauft den vormaligen Trottoirbereich von rund 80 m2, da ein überbreites Trottoir in diesem Abschnitt keinen Sinn macht. Entlang der Reppisch kauft die Gemeinde 13 m2 Land, um den bestehenden Fussweg als Parzelle zu arrondieren.

Rücktritt aus dem Gemeinderat

Annegret Grossen, Ressortvorsteherin Soziales, hat den Gemeinderat informiert, dass sie den Bezirksrat um Entlassung als Mitglied der Behörde ersucht hat. Die Aufsichtsinstanz hat dem Gesuch inzwischen stattgegeben und den Gemeinderat eingeladen, eine Ersatzwahl anzuordnen. Der Gemeinderat wird die Wahlanordnung an einer der nächsten Sitzungen beschliessen; die Publikationen werden auf der Website und im „Birmensdorfer“ veröffentlicht.