Risirainstrasse, Sanierung, Teilprojekt Kanalisation, Zusatz Regenwasserkanal, Kreditbewilligung
Der Gemeinderat hat mit Zirkularbeschluss vom 15. März 2024 für den Ersatz der Regenwasserleitung in der Risirainstrasse einen Kredit von CHF 55’000.00 exkl. MWST als gebundene Ausgabe bewilligt. Mit der gebundenen Ausgabe wird eine stark verkalkte Regenwasserleitung ersetzt.
Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2’415’715.06 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 270’900.00.
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen liegen mit CHF 6’643’644.12 unter dem erwarteten Wert. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 65% konnte ein grosser Teil der Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden.
Die Verbesserung von rund CHF 2.1 Millionen gegenüber dem Budget resultiert hauptsächlich aus Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern.
Erfolgsrechnung | Rechnung 2023 | Budget 2023 |
Betrieblicher Aufwand | CHF 42’954’829.99 | CHF 43’321’100 |
Betrieblicher Ertrag | CHF 44’981’516.34 | CHF 43’430’200 |
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit | CHF 2’026’686.35 | CHF 109’100 |
Ergebnis aus Finanzierung | CHF 389’028.71 | CHF 161’800 |
Operatives Ergebnis | CHF 2’415’715.06 | CHF 270’900 |
Ausserordentliches Ergebnis | CHF 0.00 | CHF 0 |
Jahresergebnis Erfolgsrechnung | CHF 2’415’715.06 | CHF 270’900 |
Teilrevision des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister MERG), Vernehmlassung
Am 11. Mai 2015 hat der Kantonsrat das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) erlassen. Das Gesetz regelt unter anderem die Führung der Einwohnerregister durch die Gemeinden. Seit dem Inkrafttreten des MERG im Jahr 2016 hat die Praxis gezeigt, dass in mehreren Bereichen Anpassungsbedarf besteht, weshalb nun der Kanton eine Teilrevision dieses Gesetzes anstrebt. Gegenstand der vorliegenden Teilrevision sind im Wesentlichen Anpassungen zur weiteren Harmonisierung der Einwohnerregister und Verbesserung der Datenqualität. Mit Brief vom 11. Dezember 2023 lädt die kantonale Direktion der Justiz und des Innern die Gemeinden dazu ein, sich bis spätestens am 31. März 2024 zum Vorentwurf dieser Revisionsvorlage zu äussern. Der Gemeinderat Birmensdorf begrüsst die Teilrevision des MERG und schliesst sich der Vernehmlassungsantwort vom Verband Zürcher Einwohnerkontrollen (VZE) an.
Konzeptgenehmigung Bänkliweg 2024
Unter der Federführung der Sozialbehörde wurden vier «Bänkliwege» in Birmensdorf erarbeitet. Es handelt sich um Spazierrouten, entlang derer die Bevölkerung in regelmässigen Abständen Sitzgelegenheiten vorfindet. Die Charakteristik der vier Wege sind unterschiedlich. Zwei einfache und flache Spazierwege führen durch das Dorf und entlang der Gewässer. Zwei weitere mittelschwere «Bänkliwege» führen hauptsächlich durch Waldgebiete.
Der Gemeinderat hat der Realisierung von vier «Bänkliwegen» in Birmensdorf zugestimmt.
Die Abteilung Tiefbau wird beauftragt, die Standorte der Sitzbänke auf privaten Grund zu prüfen und die Nutzung für die Öffentlichkeit mit den jeweiligen Eigentümern zu klären.
Neophytenbekämpfung 2024, Genehmigung Vorgehensvorschlag, Kreditbewilligung und Arbeitsvergaben
Die Gemeinde Birmensdorf ist bestrebt, die Bekämpfung und Eindämmung invasiver Neophyten auch im Jahr 2024 fortzusetzen, um die erreichten Fortschritte zu erhalten.
Der Gemeinderat hat für das Projekt im Jahr 2024 insgesamt eine Ausgabe von CHF 32’000.00 für die Neophytenbekämpfung und CHF 3’900.00 für die Koordination aller Neophytenmassnahmen bewilligt.
Die Aufträge für die Neophytenbekämpfung und -Koordination wurden an drei Einzelunternehmen vergeben.
Die Arbeiten sind für die Hauptblütezeit Anfang Mai bis Juni und im Spätsommer vorgesehen.