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Kurzmitteilungen des Gemeinderates; Sitzung vom 8. Juli 2019

Politische Rechte

Der Gemeinderat hat mehrere Entscheide in Zusammenhang mit politischen Rechten getroffen. Zum einen hat er das Ergebnis der Urnenabstimmung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Birmensdorf vom 19. Mai 2019 betreffend die Bewilligung eines Kredits von CHF 1’450’000.00 für die Sanierung und den Umbau des Pfarrhauses St. Michael in Uitikon erwahrt. Weiter hat die Exekutive die Gemeindeversammlungen im 2020 auf 17. März, 16. Juni, 15. September und 8. Dezember festgelegt. Und schliesslich hat der Rat von der Wahlanordnung des Bezirksrates Kenntnis genommen, dass der zweite Urnengang für die Wahl eines fünften Mitglieds der reformierten Bezirkskirchenpflege am 1. September 2019 stattfindet.

Kreditbewilligungen

Mit einem Alter von bald 60 Jahren und nach mehreren Brüchen sind die Wasserleitungen in der Luzernerstrasse (Abschnitt Aescherstrasse bis Einlenker Rietstrasse) sanierungsbedürftig. Bedingt durch das Notbudget müssen die Arbeiten in zwei Etappen im Frühherbst 2019 und im Frühjahr 2020 ausgeführt werden. Nur auf diese Weise können während der Frostperiode offene Leitungsgräben vermieden werden. Der Gemeinderat hat für die Realisierung der ersten Etappe eine gebundene Ausgabe von CHF 395’000.00 bewilligt.

Überdies hat der Gemeinderat für die Reparatur des bejahrten Motormähers Rapid Euro des Werkdienstes CHF 3’500.00 als gebundene Ausgabe bewilligt. Im Hinblick auf die ICT-Umrüstung der Wasserversorgung im kommenden Jahr, hat die Exekutive ausserdem für die Anschaffung zweier Bildschirme einen Nachtragskredit von CHF 662.35 bewilligt.

Neophytenbekämpfung

Im Rahmen des Pilotprojekts Reppischtal „Gemeinsam gegen Neophyten“ ist am Wüeritalweiher ein umfangreicher Knöterichbestand festgestellt worden. Dessen Bekämpfung ist aufwändig, muss doch sichergestellt werden, dass nach einem Hochwasser keine Teile des Wurzelstocks in den Unterlauf der Reppisch gelangen und sich weiterverbreiten können. Das sachgemässe Ausbaggern und Entsorgen ist mit Kosten von insgesamt CHF 39’000.00 verbunden, wovon der Kanton 60 % übernimmt. Für den auf die Gemeinde entfallenden Anteil hat der Gemeinderat CHF 15’600.00 bewilligt.