Gemeindeverwaltung
Im Hinblick auf den Altersrücktritt von Peter Siegrist, Fachspezialist Tiefbau, per Ende April 2019 passt der Gemeinderat die Verwaltungsstrukturen bezüglich der Ressorts Hochbau und Tiefbau an und vereinigt zusammenhängende Aufgaben in der neuen Abteilung „Tiefbau und Infrastruktur“. Gleichzeitig werden die Bereiche baurechtliche Bewilligungen sowie Planungsaufgaben gestärkt, wodurch die Abteilung „Hochbau und Planung“ entsteht. Im Weiteren wird die Funktion „Stellvertreter/in Gemeindeschreiber“ neu ausgerichtet und das Aufgabengebiet erweitert. Damit sind auch personelle Veränderungen verbunden.
Auf die Ende November 2018 ausgetretene Sachbearbeiterin der Abteilung Soziales und Gesellschaft folgt per 1. Februar 2019 Natascha D’Amore. Während ihres Mutterschaftsurlaubs wird die Sozialarbeiterin durch Rachel De Giorgi vertreten. Susi Häni tritt als Teamleiterin der Bibliothek Ende April 2019 altershalber zurück. Als Nachfolgerin hat der Gemeinderat Bibliothekarin Katja Brogle ernannt. Der Gemeinderat und die Angestellten der Gemeindeverwaltung heissen die neuen Mitarbeitenden willkommen und wünschen Ihnen Freude und Gelingen.
Sowohl nach der bisherigen als auch nach der ab 1. Januar 2019 geltenden Personalverordnung werden den Angestellten der Politischen Gemeinde Birmensdorf Teuerungszulagen im gleichen Umfang gewährt, wie sie der Kanton Zürich für das Staatspersonal ausrichtet. Nachdem der Regierungsrat dem Kantonspersonal für 2019 eine Teuerungszulage von 1.0 % ausrichtet, gewährt der Gemeinderat den kommunalen Angestellten die gleiche Zulage.
Infrastruktur
Im Zusammenhang mit der Einführung der GEschäftsVERwaltung auf Anfang 2019 werden für Installationsarbeiten externe Dienstleistungen benötigt, wofür der Gemeinderat einen Nachtragskredit von CHF 4’300.00 bewilligt hat.
Die bejahrten und zum Teil schadhaften Urnen werden durch 6 neue Urnen ersetzt, welche den Anforderungen an die verschiedenen Formen der Stimmabgabe besser entsprechen. Fünf neue Klapptische erleichtern die Arbeit des Wahlbüros und des Sekretariats. Für die Anschaffungen hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von CHF 15’100.00 bewilligt.
Erlasse
Die Gemeindeversammlung hat am 18. September 2018 die kommunale Abfallverordnung genehmigt. Gestützt darauf hat der Gemeinderat das Vollzugsreglement sowie den Gebührentarif erlassen. Verschiedene textliche Anpassungen und die Anpassung an übergeordnete Begriffe verbessern die Lesbarkeit des Reglements. Der Gebührentarif ersetzt die bisherigen jährlichen Beschlüsse des Gemeinderates. Beide Erlasse werden in die künftige Rechtssammlung der Politischen Gemeinde auf der Website aufgenommen.