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Neue Bestimmungen für Bibliotheken

von 28. Dezember 2020Bibliothek

Gute Nachrichten aufs neue Jahr! Die Bibliothek darf offen bleiben! Nachdem es erst hiess, dass Freizeitanlagen, inklusive Bibliotheken, bis am 22. Januar geschlossen werden müssen, haben wir nun herausgefunden, dass dies „ausschliesslich die Lesesäle der Bibliotheken“ betrifft. Die Ausleihe ist somit gestattet. Allerdings sollte der Besuch in der Bibliothek gemäss Bund möglichst kurz gehalten und alle Sitzgelegenheiten müssen wieder weggeräumt oder gesperrt werden, wie schon vor den Sommerferien. Zeitschriften sollen nur noch zur Ausleihe zur Verfügung stehen und nicht in der Bibliothek schnell gelesen werden.  Noch unklar ist, ob wir auch den Einlass wieder beschränken müssen. Alle Medien wurden ja bereits bis Ende Januar verlängert, dies lassen wir so und verschicken somit auch keine Erinnerungen oder Mahnungen in der Zeit.

Wir freuen uns sehr, dass wir Sie somit im neuen Jahr wieder zu den normalen Öffnungszeiten begrüssen dürfen und hoffen sehr, dass diese Informationen zum Zeitpunkt der Verteilung des „birmensdorfers“ noch aktuell sind. Auf unserer Homepage finden Sie immer die aktuellsten Entwicklungen: http://www.bibliotheken-zh.ch/birmensdorf