Denken Sie daran, die Gültigkeit Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte (ID) frühzeitig zu kontrollieren. Für den Grenzübertritt oder auch zur Prüfung der Zertifikatspflicht ist ein gültiger Ausweis nötig.
Der Pass und das Kombiangebot (Pass und ID) muss direkt beim Passbüro in Zürich beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch.
Die Identitätskarte kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Was wird für eine Identitätskarte benötigt?
- Aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45mm), nicht älter als ein Jahr
- Alte Identitätskarte (falls vorhanden)
- Bei Verlust der Identitätskarte wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt, die Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz
- Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich)
- Erwachsene CHF 70.00 / Kinder CHF 35.00
Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein.
Ausstellungsfrist
Die Ausstellungfrist der Identitätskarte beträgt 5 bis 10 Arbeitstage. Der Ausweis wird Ihnen direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an Ihre Wohnadresse gesandt.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit und Gesundheit, Telefon 044 739 12 00 oder sicherheit@birmensdorf.ch zur Verfügung.
Abteilung Sicherheit und Gesundheit