Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Dessen Ziel ist es, zusammen mit den Städten und Gemeinden Selbstständigerwerbenden und Kleinstunternehmen, die aufgrund der angeordneten Massnahmen in eine Notlage geraten, finanziell zu helfen.
Das Formular (www.birmensdorf.ch), das als Grundlage für den Entscheid über eine Soforthilfe dient, wollen Sie bitte zusammen mit den notwendigen Unterlagen bis Dienstag, 7. April 2020, einreichen an:
Gemeindeverwaltung Birmensdorf
Präsidiales und Kultur / Soforthilfe Coronavirus
Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf
oder
per E-Mail an gemeinde@birmensdorf.ch (Vermerk: Soforthilfe Coronavirus).
Etwaige Leistungen der Politischen Gemeinde Birmensdorf sind subsidiär; es besteht also kein genereller Anspruch auf eine Soforthilfe. Bitte beachten Sie auch, dass vorgelagerte Leistungen unabhängig geltend gemacht werden sollen:
- Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Lebensbedarf
- Bankkredite für Betriebskosten
- Kurzarbeitsentschädigung für Angestelltenlöhne
- Gelder der Arbeitslosenversicherung
- Weiteres
Fragen beantworten wir unter 044 739 12 10 und gemeinde@birmensdorf.ch.
Gemeindeverwaltung / Präsidiales und Kultur