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Stellungnahme der Sekundarschulpflege zum Urteil des Verwaltungsgerichts

von 13. Januar 2020Sekundarschule

Im September 2019 haben Sie über die Erheblichkeit der Initiative von Herrn Paul Flückiger zur Auflösung der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch abgestimmt. Mit einem Mehr von 55.47% wurde diese abgelehnt. Daraufhin hat der Bezirksrat die Abstimmung aufgrund einer Aufsichtsbeschwerde wegen der Flugblattaktion für ungültig erklärt. Dagegen hat die Sekundarschulpflege Beschwerde eingereicht.

Wie Sie in der Presse vielleicht schon vernommen haben, hat das Verwaltungsgericht Zürich diese Beschwerde nun abgewiesen. Die Schulpflege hat das Urteil erst am 31. Dezember 2019 erhalten, die Schulverwaltung war über die Festtage geschlossen. So kann ich entsprechend spät erst dazu Stellung nehmen.

Aus rechtlicher Sicht gäbe es sicherlich gute Gründe, dieses Urteil durch das Bundesgericht überprüfen zu lassen. Die Aufsichtsbeschwerde von Herrn Flückiger wurde vom Bezirksgericht in ein Rechtsmittel umgedeutet, was uns willkürlich erscheint. Erwiesenermassen wurden die umstrittenen Flugblätter von den Behördenmitgliedern privat finanziert. Ausserdem trugen die Flugblätter kein offizielles Schul-Logo. Den einzelnen Mitgliedern einer Behörde kann weder die Teilnahme am Abstimmungskampf als Privatperson noch die freie Meinungsäusserung zu einer Gesetzes- oder Sachvorlage untersagt werden. Einzig der Wortlaut der Flugblätter, sowie deren Erscheinungsbild und die Tatsache, dass die Fotos auch auf der Schulwebsite zu sehen sind, wurden als Gründe für den Entscheid herangezogen. Dies scheint etwas weit hergeholt.

Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Schulpflege von einem Weiterzug des Urteils absehen wird, aus finanziellen Erwägungen und um die Sache nicht unnötig zu verzögern. Offiziell kann sie jedoch erst an ihrer nächsten Sitzung, also am 21. Januar 2020 darüber befinden.

Wird die Abstimmung über die Erheblichkeit der Initiative von Herrn Paul Flückiger zur Auflösung der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch wiederholt, so dürfen die Stimmberechtigten der Gemeinden Birmensdorf und Aesch nochmals neu entscheiden, ob die Behörden der Schule und der politischen Gemeinde gemeinsam eine Vorlage zur Auflösung der Kreisgemeinde und eine neue Gemeindeordnung für die Einheitsgemeinde Birmensdorf ausarbeiten sollen.

Sollte die Erheblichkeit diesmal bejaht werden, entscheiden sowohl die Aescher, wie auch die Birmensdorfer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in spätestens 1½ Jahren definitiv über die Auflösung der Kreisgemeinde Birmensdorf-Aesch.

Als Schulpflegemitglieder wurden wir gewählt, um für unsere Schule, für die Jugendlichen und für deren Bildung optimale Bedingungen zu schaffen. Diese Verantwortung nehmen wir ernst. Ebenso respektieren wir den Willen aller Stimmenden. Wie auch immer Sie entscheiden, wir sind der Qualität unserer Sekundarschule verpflichtet und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen.

Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Schule und wünsche Ihnen ein erfüllendes neues Jahrzehnt.

 

SEKUNDARSCHULPFLEGE BIRMENSDORF-AESCH

Isabelle Carson, Präsidentin