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Unterschutzstellung Kirchgasse 6.1, 6 und 8

Summarische amtliche Publikation

Gesuchsteller/in

LED Liegenschaften AG, Blegistrasse 17a, 6340 Baar

Meldung

Der Gemeinderat von Birmensdorf hat mit Beschluss vom 20. Juni 2022 festgestellt, dass die Gebäude Vers.-Nr. 283, 285 und 286 an der Kirchgasse 6.1, 6 und 8 im Sinne von
§ 203 Abs. 1 lit. c PBG schutzwürdig sind und hat diese gemäss § 205 lit. c PBG unter Denkmalschutz gestellt.

Planauflage
Der Gemeinderatsbeschluss und die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Bau, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann, innert 30 Tagen ab der Publikation, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung / Hochbau und Planung