Mit Beschluss Nr. 77 vom 5. Februar 2024 hat der Gemeinderat die Führung der Fachstelle Feuerungskontrolle (Modell 2: Liberalisiert) an die Firma Rohner Kaminfeger AG, Nassackerstrasse 19, 8903 Birmensdorf, vergeben.
Der Beschluss und der Vertragsentwurf liegen 30 Tage ab Ausschreibungsdatum im Gemeindehaus Birmensdorf (Stallikonerstrasse 9) während den Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag 08:00 – 12:00 & 14:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr) in der Abteilung Hochbau auf.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.