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Verkehrsanordnung; Brücke Landikon

Verkehrsanordnung; Brücke Landikon
Summarische amtliche Publikation

Auf Antrag der Gemeinde Birmensdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Landikon, Birmensdorf, Flurstrassenbrücke zwischen Reppischtalweg und den Liegenschaften Stallikonerstrasse 106a/b und 108.
Das Befahren der Brücke ist für Fahrzeuge mit einem Betriebsgewicht von mehr als 10 Tonnen verboten.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

Gemeindeverwaltung / Tiefbau