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Verkehrsanordnung: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

Verkehrsanordnung der Gemeinden Birmensdorf und Stallikon

Auf Antrag der Gemeinderäte hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

In den Gebieten Lätten / Güetli / Mülimatt / Weidli / Forenacher / Mösli / Mösliächer / Müli, ist auf den darin liegenden Flurwegen der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern verboten. Der landwirtschaftliche Verkehr ist gestattet.
Gleichzeitig wird das bestehende allgemeine Fahrverbot zur Müli gelockert. Neu gilt das Verbot ebenfalls für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder. Der Zubringerdienst ist gestattet.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.