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Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung; Teilrevision; Summarische amtliche Publikation

Gestützt auf Art. 10 lit. b der Abfallverordnung der Politischen Gemeinde Birmensdorf hat der Gemeinderat am 16. November 2020 08Art. 10 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2021 dahingehend revidiert, dass der Gemeinderat die Öffnungszeiten der Sammelstelle bestimmt.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

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