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Vollzugsreglement zur Personalverordnung; Behördenerlass

Gestützt auf Art. 61 der Personalverordnung der Politischen Gemeinde Birmensdorf vom 18. September 2018 hat der Gemeinderat das Vollzugsreglement zur Personalverordnung (Behördenerlass) genehmigt und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

Gemeindeverwaltung / Präsidiales und Kultur