Der Gemeinderat hat mit Beschluss 168 vom 14. April 2025 festgesetzt:
Benutzungsgebühren Siedlungsentwässerungsanlagen exkl. 8.1 % MwSt.
Grundgebühr
Ansatz pro m2 (ungewichtet) | unverändert | CHF 0.17 |
Gewichtung der Grundstücksflächen | unverändert |
Mengenpreis
Aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in m3) | unverändert | CHF 1.90 |
Benutzungsgebühren Wasserversorgung exkl. 2.6 % MwSt.
Grundgebühr
Je Gebäude mit Wasserbezug | neu | CHF 175.00 |
Jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude | neu | CHF 115.00 |
Mengenpreis
Aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in m3) | neu | CHF 2.60 |
Auflage
Die Unterlagen liegen während der Rechtsmittelfrist von 30 Tagen ab der massgebenden amtlichen Publikation im Gemeindehaus Birmensdorf (Werterhalt Tiefbau) zur Einsicht auf. Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.
Gemeinderat