Bei einem Wildunfall gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Halten Sie sofort an. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck, sich selbst mit der Warnweste. Markieren Sie die Unfallstelle, auch wenn an Ihrem Fahrzeug kein Schaden entstanden ist.
- Melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei (Notruf 117). Diese informiert den zuständigen Jagdaufseher/Wildhüter. Eine Verletzung der Meldepflicht ist strafbar.
- Tote Tiere sollten von der Strasse gezogen werden. Berühren Sie jedoch nie noch lebendes Wild und halten Sie Abstand. Es besteht akute Verletzungsgefahr!
- Warten Sie an der Unfallstelle, bis die Jagdaufsicht/Wildhut eintrifft. Diese wird das Wild bergen oder gestützt auf Ihre Angaben nachsuchen und stellt auch die für die Versicherung notwendige Unfallbestätigung aus.
Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Gemeindeverwaltung / Zentrale Dienste