Betrifft: 8903 Birmensdorf
Angaben zum Inhalt
Im Namen der Volkswirtschaftsdirektion verfügt das Amt für Mobilität:
Die mit Beschluss Nr. 2 der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 beschlossene teilweise Aufhebung und Neufestsetzung der Verkehrsbaulinie RRB Nr. 1674/1961 entlang der Strasse «Am Wasser», Abschnitt Dorfstrasse bis Studenmättelistrasse, wird gemäss den eingereichten Akten genehmigt.
Beschluss-/Verfügungsnummer: Verfügung Amt für Mobilität, Nr. 8610
Beschluss-/Verfügungsdatum: 25. November 2025
Angaben zur Auflage:
Die Akten liegen ab dem 30. Januar 2026 während 30 Tagen in der Abteilung Hochbau, im Gemeindehaus, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise:
Gegen die kantonale Verfügung und den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

