Auf Antrag der Gemeinde Birmensdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Wüeritalstrasse
Das Befahren der Brücke „Wüeribach“ ist für Fahrzeuge mit einem Betriebsgewicht von mehr als 5 Tonnen verboten.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann, während der Rekursfrist, bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Massgebende amtliche Publikationen auf www.amtsblatt.zh.ch und www.birmensdorf.ch. Publikationsdauer vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026.
Gemeindeverwaltung / Werterhalt Tiefbau

