Skip to main content

Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022; Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 17. Juli 2020 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 ‑ 2022 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Mitglied

  • Nadia Stutz-Rebmann, geboren 26. Januar 1976, von Zürich ZH, Sozialversicherungsfachfrau, wohnhaft Bachstrasse 2, 8903 Birmensdorf (parteilos);
  • Christine von Burg, geboren 17. April 1965, von Balsthal  SO und Langenbruck BL, Kauffrau, wohnhaft Stallikonerstrasse 35, 8903 Birmensdorf (parteilos).
  • In Anwendung von Art. 11 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 11. September 2020, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, eingereicht werden können.

 

Die massgebende amtliche Publikation sowie die Unterlagen werden auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

Gemeindeverwaltung / Präsidiales und Kultur