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Finanzielle Unterstützung für Hilfe und Betreuung im Alter

Änderung der Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025

Altersrentnerinnen und Altersrentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch Betreuung im Alltag finanziert, wenn Sie noch zu Hause wohnen und Unterstützung benötigen. So können Sie möglichst lange und selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben, Kontakte pflegen und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen.

Welche Unterstützung wird finanziert?

  • Unterstützung, wenn Sie den Haushalt nicht mehr allein führen können
  • Begleitung und Beratung, damit Sie Kontakte mit Angehörigen, Freunden und Bekannten pflegen oder an Anlässen in Ihrer Gemeinde teilnehmen können
  • Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
  • Transporte zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen
  • Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Notrufsystem
  • Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und zwischendurch entlastet werden müssen

Auf der Angebotsliste der Gemeinde Birmensdorf finden Sie Anbieter, deren Leistungen durch die Zusatzleistungen zur AHV vergütet werden:

www.birmensdorf.ch/altertb

 Wohin wende ich mich für Unterstützung?

Bei Fragen zu den Angeboten, zu Unterstützungsmöglichkeiten oder für eine erste Prüfung des Anspruchs wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Birmensdorf
Bereich Gesellschaft
044 739 12 04

gesellschaft@birmensdorf.ch

Sie beziehen noch keine Zusatzleistungen zur AHV und möchten sich über die Anspruchsvoraussetzungen beraten lassen?

Für Informationen hierzu wenden Sie sich ebenfalls an die Gemeinde Birmensdorf, Bereich Gesellschaft.