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Gemeindeverwaltung konzentriert sich auf Kernaufgaben; Medienmitteilung des Gemeinderates

Die Gemeindeverwaltung konzentriert sich ab 19. März 2020 auf die unverzichtbaren Aufgaben. Dazu gehören Wasserversorgung, Entsorgung, Zusatzleistungen zur AHV/IV, wirtschaftliche Hilfe, Bestattungsamt sowie Finanzen. Gemeindehaus sowie Betreibungsamt und Gemeindeammannamt sind nur eingeschränkt geöffnet. Für die Abfallsammelstelle gelten die üblichen Öffnungszeiten; die Bibliothek ist ganz geschlossen. Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen und dadurch die Dienstleistungen ohne Unterbruch erbringen zu können.

Der Gemeinderat hat das Gemeindeführungsorgan aktiviert und darin auch Leiterinnen und Leiter der Kernaufgaben der Gemeindeverwaltung eingebunden. Angesichts der Situation und der angeordneten Massnahmen ist es unabdingbar, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auf die Aufrechterhaltung der unverzichtbaren Aufgaben konzentrieren. Als unverzichtbare Aufgaben gelten Wasserversorgung, Entsorgung, Zusatzleistungen zur AHV/IV, wirtschaftliche Hilfe, Bestattungsamt sowie Finanzen. Verzichtbare Aufgaben werden soweit möglich erfüllt.

Einschränkungen bei den Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung sind nicht zu vermeiden. Denn es ist damit zu rechnen, dass einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungsaufgaben wahrnehmen müssen, Militär- oder Zivilschutzdienst zu leisten haben oder krank sind. Ab Donnerstag, 19. März 2020, sind die verschiedenen Stellen der Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:

  • Gemeindehaus
    Montag ‑ Freitag: 09:00 ‑ 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
  • Betreibungsamt und Gemeindeammannamt
    Montag ‑ Freitag: 09:00 ‑ 12:00 Uhr (Betreibungsauskünfte sind elektronisch zu bestellen)
  • Abfallsammelstelle
    Montag ‑ Donnerstag: 07:30 ‑ 16:45 Uhr / Freitag: 07:30 ‑ 15:45 Uhr
    Gebührenpflichtiges Material: Mittwoch: 17:00 ‑ 19:00 Uhr / Samstag: 09:00 ‑ 12:00 Uhr
  • Bibliothek
    Geschlossen seit Dienstag, 17. März 2020 (aufgrund der Verordnung des Bundesrates)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten weiterhin, aber in reduzierter Besetzung. Das angeordnete Office-Splitting hat zum Ziel, dass nur noch die Hälfte der Mitarbeitenden pro Abteilung oder Geschäftsfeld am Arbeitsplatz anwesend ist. Mit dieser Massnahme soll das Risiko für die Angestellten, mit dem Coronavirus angesteckt zu werden, reduziert werden. Die Risikominimierung ist unabdingbar, damit die Erledigung der unverzichtbaren Aufgaben über eine längere Zeit und ohne Unterbruch sichergestellt werden kann.

Die Telefonbedienung richtet sich nach der Anwesenheit und Verfügbarkeit der Angestellten. Die Helpline 044 739 12 10 gibt Auskunft zu praktischen Fragen rund um das Coronavirus. Das Gemeindeführungsorgan bittet die Bevölkerung um Verständnis und dankt allen, die Anordnungen mittragen, solidarisch und hilfsbereit sind.