Skip to main content

Individuelle Prämienverbilligung (IPV): Neuerungen für 2021

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Mit der IPV kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) gemindert werden. Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz.

Potenzielle IPV-Bezügerinnen und –Bezüger erhalten bis Ende August 2020 den Antrag für 2021. Der Antrag kann neu online ausgefüllt werden, schnell und einfach. Die Kundinnen und Kunden erhalten ihre Login-Daten zusammen mit dem physischen Antrag.

Nachmeldungen:

Für Nachmeldungen bis und mit Antragsjahr 2020 ist weiterhin die Gemeinde direkt zuständig. Melden Sie sich dazu beim Steueramt der Gemeinde Birmensdorf. Tel. 044 739 12 13

Wer bis Ende August 2020 kein Antragsformular für das Jahr 2021 erhält, kann ab September 2020 auf der Webseite der SVA Zürich das Nachmeldeformular ausfüllen: www.svazuerich.ch/nachmeldung

Bei Fragen steht Ihnen unser Sozialdienst unter der Telefonnummer 044 739 12 04 zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung / Soziales und Gesellschaft