Kommunale Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030, Feststellung der Rechtskraft des 2. Wahlgangs vom 14. Juni 2026 (Erwahrungsbeschluss)
Gegen das Ergebnis des 2. Wahlganges der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 vom 14. Juni 2026 sind keine Rechtsmittel ergriffen worden. Der Gemeinderat hat das Ergebnis erwahrt

