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Kurzmitteilungen des Gemeinderates; Sitzung vom 17. Dezember 2018

Stellungnahme zur Revision des Sozialhilfegesetzes
Das Sozialhilfegesetz vom 14. Juni 1981 hat verschiedene Teilrevisionen erfahren und an Übersichtlichkeit eingebüsst. Zudem ist das System der sozialen Sicherheit komplexer geworden und die Erwartungen der Politik, Öffentlichkeit sowie der Klientinnen und Klienten haben zugenommen. Der Gesetzesentwurf hält an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) fest. Auch sollen die Gemeinden und der Kanton nicht weiter belastet werden. Darüber hinaus soll das Gesetz verständlicher werden. Der Gemeinderat schliesst sich der Stellungnahme des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) an. Dieser hält unter anderem fest, dass eine finanzielle Mehrbelastung auf jeden Fall zu vermeiden ist und sich die beabsichtigte Trennung von strategischen Aufgaben für die Behörden und operativen Aufgaben der Verwaltung in der Praxis kaum realisieren lassen.

Kredit für Finanzplanung
Gemeinderat und Schulpflegen lassen sich seit Jahren für die Finanzplanung extern beraten. Die Kosten für diese Tätigkeit im Jahr 2018 betragen CHF 16’728.00 und wurden vom Gemeinderat bewilligt. Im Voranschlag 2018 sind für dafür CHF 17’000 eingestellt worden.

Bauabrechnung für Wasserleitung genehmigt
Der Gemeinderat hat am 30. November 2015 das Wasserleitungsprojekt für die Groberschliessung im Gebiet Ämet genehmigt und für die Ausarbeitung einen Kredit in der Höhe von CHF 84’000.00 bewilligt. Die Abrechnung des beauftragten Ingenieurbüros für die Grob­erschliessung im Abschnitt Rebhalde ‑ Trülliweg weist Kosten von CHF 74’741.75 aus und wurde genehmigt.

Gemeindeverwaltung / Zentrale Dienste