Anordnung Ersatzwahl
Für den Fall, dass keine stille Wahl zu Stande kommt, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger der zurücktretenden Annegret Grossen auf den 13. Juni 2021 angeordnet; ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. August 2021 oder 26. September 2021 statt. Informationen und Unterlagen sind auf www.birmensdorf.ch aufgeschaltet.
Verzicht auf Gemeindeversammlung
Weil keine beschlussreifen Traktanden vorliegen, verzichtet der Gemeinderat auf die Durchführung einer Gemeindeversammlung am 16. März 2021. Die nächste Gemeindeversammlung findet somit am 15. Juni 2021 statt.
Vorzeitige Auszahlung Gemeindebeitrag
Die Heimatkundliche Vereinigung Birmensdorf und Umgebung (HVB) restauriert zurzeit das historische Wasserrad beim Ortsmuseum. Der Grossteil der Arbeiten, die von der kantonalen Denkmalpflege begleitet werden, ist ausgeführt. Gleichzeitig sind auch die Spendengelder praktisch aufgebraucht. Für die Bezahlung ausstehender Rechnungen zahlt der Gemeinderat der HVB den vom Kanton zugesicherten Beitrag von CHF 15’000.00 aus. Der Denkmalpflegebeitrag wird der Gemeinde bei Vorliegen der Schlussabrechnung ausgerichtet.
Kredit Revision Bau- und Zonenordnung
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) muss überarbeitet werden. Zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro hat der Bauausschuss des Gemeinderates die Arbeiten, den Prozess, die Projektorganisation, die Mitwirkung der Bevölkerung, die Kommunikation, die Termine und das Risikomanagement definiert und die entstehenden Kosten geschätzt. Für die Aufarbeitung und Analyse der relevanten Grundlagen, die Erarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzepts in einem kooperativen Prozess mit der Bevölkerung sowie die fachliche und administrative Begleitung der Arbeitsgruppe während des ganzen Prozesses wird mit Kosten von CHF 97’500.00 gerechnet. Der Gemeinderat hat den Kredit zulasten der Erfolgsrechnungen 2021 und 2022 bewilligt.
Schlussabrechnung Sanierung Reservoir Moos
Das Reservoir Moos wurde umfassend saniert. Die Arbeiten für die Erneuerung der Werk- und Zuleitungen, den Ersatz und die Anpassung des Elektro-Steuerschranks und der Verkabelung sowie die Auskleidung der Wasserkammer sind abgeschlossen. Die Bauabrechnung weist Kosten von CHF 415’669.30 aus, womit der Kostenvoranschlag von CHF 435’00.00 um CHF 19’330.70 unterschritten wird. Der Minderaufwand ist auf vorteilhafte Arbeitsvergaben und den Umstand zurückzuführen, dass keine kostenwirksamen unvorhergesehenen Ereignisse eingetreten sind.
Vernehmlassung Totalrevision Gemeindeordnung
Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich ist seit 1. Januar 2018 in Kraft und die Gemeinden und Städte haben vier Jahre Zeit, ihre Gemeindeordnungen an das neue Recht anzupassen. Während die Primarschulgemeinde diese Aufgabe vor drei Jahren abgeschlossen hat, steht sie der politischen Gemeinde noch bevor. Allerdings muss der Gemeinderat dem Souverän nicht nur eine neue „Verfassung“ vorlegen, sondern ‑ aufgrund der am 1. September 2019 von den Stimmberechtigten als erheblich erklärten Initiative ‑ eine Gemeindeordnung, gemäss der die politische Gemeinde auch die Schul- und Bildungsaufgaben der Primarschule, des Kindergartens und weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahrnimmt.
Eine Arbeitsgruppe des Gemeinderates und der Primarschulpflege hat einen Entwurf erarbeitet, der vom Gemeinderat und von der Primarschulpflege zuhanden der öffentlichen Vernehmlassung genehmigt worden ist. Die ausgearbeitete Gemeindeordnung stützt sich weitgehend auf die Mustergemeindeordnung des Kantons ab und übernimmt auch die meisten Kompetenzen der Primarschulpflege in der gegenwärtigen Gemeindeordnung der Primar-schulgemeinde. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Begleitung für neue Gemeindeorganisation
Im Zusammenhang mit der Totalrevision der Gemeindeordnung sind die Ressorts des Gemeinderates ab 2022 und die dazugehörigen Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zu definieren. Gleichzeitig sind die Organisations- und Führungsstrukturen der Gemeindeverwaltung zu überprüfen und anzupassen. Der Gemeinderat hat dafür einen Kredit von CHF 33’300.00 bewilligt.
Befristeter Springereinsatz
Zur Überbrückung eines Mutterschaftsurlaubs wird in den Abteilungen Tiefbau und Infrastruktur sowie Hochbau und Planungen ein Teilzeit-Springer eingesetzt. Die verbleibenden Aufgaben werden von einer Sachbearbeiterin durch die vorübergehende Erhöhung ihres Pensums und der befristeten Anstellung einer Lernenden ab Ende der Lehrzeit aufgefangen.